Liebe Kolleginnen und Kollegen,


Das Datum des Inkrafttretens der Bestimmung, die Sanktionen für die Nichtübermittlung von Einzelhandelsumsätzen an die E-Send-Anwendung der AADE vorsieht, wurde kürzlich durch einen Gesetzentwurf geändert.

Die auf Artikel 173 basierenden Sanktionen gelten ab dem 31. Oktober 2022 und beziehen sich auf Verstöße, die ab diesem Datum begangen werden.

AUFMERKSAMKEIT! DIE ÜBERTRAGUNG IM EINZELHANDEL IST NICHTS, WAS WIR KONTROLLIEREN

Sie müssen täglich bei der Ausgabe des Tages-Z auf dem Bildschirm Ihrer Kasse oder Ihres Steuermechanismus überprüfen, ob die Übermittlung Ihrer Einzelhandelsumsatzdaten erfolgreich war. Wenn Sie ein Problem feststellen, müssen Sie sich an Ihren Techniker wenden, um das Problem zu identifizieren und zu beheben.

Alternativ können Sie sich mit Ihren TAXISNET-Codes unter e-send, wählen Sie „Liste der weitergeleiteten Z“ und klicken Sie dann, nachdem Sie die Registrierungsnummer Ihrer Registrierkasse oder Ihres Steuermechanismus (auf dem Kassenbuch angegeben) eingegeben haben, auf die Schaltfläche „Abfrage“. Daraufhin werden Ihnen die hochgeladenen Z angezeigt.

Für weitere Fragen oder Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Beste grüße,
ΟΜΝΙΑ Ι.Κ.Ε.