Um Unternehmen die Verfahren zur Außerbetriebnahme/zum Austausch von Registrierkassen und zur Verbindung von ERP-Software mit POS zu erleichtern, hat die Behörde für öffentliche Verwaltung mit Entscheidungen von Gouverneur Giorgos Pitsilis die folgenden neuen Fristen angekündigt:

1. Abschaffung von EAFDSS und Simple FIM

2. Erlaubte Substitutionsmechanismen in Gastronomiebetrieben

Ab dem 1. August 2024 müssen Gastronomiebetriebe mit Tischbedienung, die derzeit EAFDSS oder einfaches FIM verwenden, eines der folgenden Kassensysteme wählen:

Ausnahmen gelten für Gastronomiebetriebe in nicht-touristischen Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte oder wenn die Gastronomie eine Nebentätigkeit darstellt. Diese Ausnahmen werden durch eine Entscheidung des Gouverneurs der Behörde für öffentliche Verwaltung festgelegt, die innerhalb der Woche erlassen wird.

3. ERP-zu-POS-Schnittstelle

Unternehmen, die in ERP integrierte Kassensysteme verwenden, müssen diese Systeme gemäß Entscheidung A.1155/2023 bis zum 30. September 2024 mit POS verbinden.

Abschluss

Die oben genannten Änderungen zielen darauf ab, den reibungslosen Übergang der Unternehmen zu neuen Kassensystemen und die Fertigstellung von Schnittstellen mit POS und ERP sicherzustellen und so die Transparenz und Funktionalität der Transaktionen zu verbessern. Für Unternehmen ist es wichtig, sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.